Die Entgelttabelle ist eine Anlage zum Tarifvertrag und regelt die Zuordnung einer bestimmten Entgeltgruppe (EG) zu einer bestimmten Vergütung (Tabellenentgelt). Die Entgeltgruppe (im Bereich TVÖD/TV-L EG 1 bis EG 15) ergibt sich aus der Tarifautomatik, nach der eine bestimmte Tätigkeit automatisch zu einer bestimmten Eingruppierung führt. Die Beschreibung abstrakter Tätigkeiten findet sich in den Tätigkeitsbeschreibungen der Entgeltordnung, die die Vergütungsordnung des BAT ablösen soll, aber noch nicht verbindlich vereinbart wurde sondern noch verhandelt wird. Übergangsweise sind im Oktober 2005 die alten BAT Vergütungsgruppen in den Überleitungsverträgen (TVÜ) bestimmten Entgeltgruppen des TVÖD oder TV-L zugeordnet worden.
Die Entgelttabellen zu TVÖD Bund, TVÖD VkA und TV-L für die Tarifgebiete Ost und West finden Sie auf www.entgelttabellen.com.
Informationen zum TVÖD finden Sie auf www.bundesangestelltentarifvertrag.de, Infos zum Eingruppierungsrecht auf www.eingruppierungsrecht.de.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
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